Einrede der Versicherer auf Allmählichkeitsschäden
Der Allmählichkeitsschaden ist ein Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Allmählichkeitsschäden galten lange Zeit als Ausschluss von der Versicherungsleistung. Seit den Bedingungswerken 2008 besteht ein solcher Ausschluss in der Regel nicht mehr.
Unter den Begriff Allmählichkeitsschäden fielen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub) entstanden sind.
Dabei war nicht ausschlaggebend, ob der eigentliche Schaden allmählich eingetreten ist (das kann auch plötzlich passiert sein), sondern dass das schadenauslösende Ereignis zu einer länger andauernden schädlichen Einwirkung geführt hat.
Quelle: Wikipedia
Auf die nachfolgenden Ausführungen können sie sich als Kunde beziehen:
Die Einrede auf Allmählichkeitsschäden hat keinen Bestand mehr. Ansonsten sollten Sie als Kunde in Ihrem Widerspruchsschreiben erwähnen das Sie die Angelegenheit Ihrem Anwalt übergeben.
Siehe Urteil OLG Nürnberg vom 20.12.2001 Akt.Zeichen: 8 U 2497/ 01