Welche Regelungen gelten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit?

Wenn Sie als Arbeitnehmer erkranken, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst weiterhin Lohn, in der Regel allerdings nur 42 Tage. Um eine länger dauernde Erkrankung finanziell abzusichern, sollten Sie als Privatversicherter eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Wer selbstständig tätig ist, kann für die Auszahlung des Krankentagegeldes auch einen früheren Zeitpunkt vereinbaren. Das kann von existenzieller Bedeutung sein, da mit Beginn der Krankheit oft auch das Einkommen ausbleibt.

In welcher Höhe Sie ein Krankentagegeld versichern, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Allerdings darf es nicht höher sein als Ihr Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit. Dabei wird Ihr Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate betrachtet. Eine dauerhafte Verringerung Ihres Einkommens sollten Sie deshalb immer auch Ihrer Krankentagegeldversicherung melden.

Auch für gesetzlich Versicherte kann sich der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung lohnen. Sie erhalten vom 43. Krankheitstag an zwar Krankengeld der GKV, doch beträgt dieses bis zu einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nur 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Für das darüber liegende Gehalt gibt es kein Krankengeld. Privates Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld dürfen zusammen nicht höher sein als das Nettoeinkommen.

 

Wie sieht es während einer Arbeitsunfähigkeit mit den Sozialversicherungen aus?

Bezüglich der Sozialversicherungen gelten während der Arbeitsunfähigkeit folgende Regelungen:

• Die Kranken- und Pflegeversicherung bestehen weiterhin fort. Ihre Beiträge können Sie mit dem Krankentagegeld finanzieren.

• Erhalten Sie als Arbeitnehmer ein privates Krankentagegeld, sind Sie beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Allerdings müssen nicht Sie selbst den Beitrag zahlen. Ihr PKV-Unternehmen übernimmt das für Sie und leitet den Beitrag direkt an die Bundesagentur für Arbeit.

• Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich aber auf Antrag während der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 18 Monate pflichtversichern. Voraussetzung ist, dass im letzten Jahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand. Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sind Sie lückenlos rentenversichert. Bei späterer Antragstellung sind Sie erst ab dem Tag nach Antragseingang wieder versicherungspflichtig. Die Beiträge für die Rentenversicherung können Sie mit Ihrem Krankentagegeld finanzieren.